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   OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18   

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https://dejure.org/2018,10476
OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 (https://dejure.org/2018,10476)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 (https://dejure.org/2018,10476)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 (https://dejure.org/2018,10476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 382 Abs. 4 S. 1; HGB § 18 ; HGB § 19
    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach - 18 AR 693/17
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 808
  • Rpfleger 2018, 473
  • NZG 2019, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 17.12.2012 - 3 W 93/12

    Vereinsregistereintragung: Anmeldung einer Satzungsneufassung anstelle einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • OLG Oldenburg, 22.08.2016 - 12 W 121/16

    Handelsregistersache: Bekanntgabe und zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12

    Registersache: Pflicht zur Eintragung eines nicht nichtigen und nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
    Dieses Rechtsmittel ist bereits dann gemäß § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG eröffnet, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen; hat die gerichtliche Äußerung allerdings keinen nach dem Gesetz zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung, ist die vermeintliche Zwischenverfügung aus formellen Gründen aufzuheben, die Beschwerde mithin begründet (OLG München NZG 2013, 557 f; Keidel-Heinemann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 382 Rdnr. 22).
  • OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06

    Keine inhaltlichen Änderungsauflagen durch Zwischenverfügung - unzulässige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11

    Handelsregister: Auflage der Änderung einer Firma

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter anderem gerade für eine vom Gericht gewünschte Änderung eines gewählten Namens oder einer gewählten Firma zur (vermeintlichen) Herbeiführung der Eintragungsfähigkeit ausgesprochen worden (OLG München NJW-RR 2007, 187; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547 f; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727 ff - jeweils zu Name/Firma; ferner: OLG Zweibrücken NZG 2013, 907 ff; OLG Oldenburg NJW-RR 2017, 28 ff).
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    Eine inhaltliche Änderung der Anmeldung, die sich nicht auf eine bloße Ergänzung der andernfalls unvollständigen Anmeldung beschränkt, sondern mit der in der Sache eine inhaltlich andere Anmeldung darstellt und eine Neuanmeldung voraussetzt, kann dagegen nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - II ZB 25/17, ZIP 2021, 1488 Rn. 11; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 64, 65; OLG Stuttgart, NZG 2018, 1264, 1265; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 8 W 146/20, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 151, 152; BeckOK FamFG/Otto, Stand 1.10.2022, § 382 Rn. 60; Harders in Bumiller/Schwamb/Harders, FamFG, 13. Aufl., § 382 Rn. 16; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 116a).
  • KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21

    Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen

    Die Beschwerde ist auch dann eröffnet, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Holzer in: Prütting/Helms, 5. Aufl. 2020, § 382 FamFG, Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl. 2018, § 382 FamFG, Rn. 8).

    Davon ist ein nicht selbständig anfechtbarer "bloßer" gerichtlicher Hinweis abzugrenzen, der eine Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zur Folge hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Heinemann in Keidel, 20. Aufl. 2020, § 382 FamFG, Rn. 22).

    a) Wie sich aus § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG ergibt, darf mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 5 - 6).

    Handelt es sich um kein behebbares Hindernis, sondern ein endgültiges, so darf keine Zwischenverfügung ergehen, vielmehr ist der Eintragungsantrag nach § 382 Abs. 3 FamFG abzulehnen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 3 W 22/11 -, juris, Rn. 6 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. September 2011 - 8 W 319/11 -, juris, Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Heinemann in Keidel, 20. Aufl. 2020, § 382 FamFG, Rn. 22).

  • KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21

    Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

    Die Beschwerde ist auch dann eröffnet, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Holzer in: Prütting/Helms, 5. Aufl. 2020, § 382 FamFG , Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl. 2018, § 382 FamFG , Rn. 8).

    Davon ist ein nicht selbständig anfechtbarer "bloßer" gerichtlicher Hinweis abzugrenzen, der eine Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zur Folge hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Heinemann in Keidel, 20. Aufl. 2020, § 382 FamFG , Rn. 22).

    a) Wie sich aus § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG ergibt, darf mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 5 - 6).

    Handelt es sich um kein behebbares Hindernis, sondern ein endgültiges, so darf keine Zwischenverfügung ergehen, vielmehr ist der Eintragungsantrag nach § 382 Abs. 3 FamFG abzulehnen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 3 W 22/11 -, juris, Rn. 6 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. September 2011 - 8 W 319/11 -, juris, Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Heinemann in Keidel, 20. Aufl. 2020, § 382 FamFG , Rn. 22).

  • BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22

    Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister

    Liegt aus Sicht des Registergerichts dagegen ein unbehebbares Hindernis vor, kann der mit einer Zwischenverfügung verfolgte Zweck nicht erreicht werden und der Eintragungsantrag muss durch Beschluss nach § 382 Abs. 3 FamFG abgelehnt werden (OLG Stuttgart, NZG 2018, 1264, 1265; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 151, 152; KG, ZIP 2021, 2486; Sternal/Eickelberg, FamFG, 21. Aufl., § 382 Rn. 29; Harders in Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl., § 382 Rn. 16; MünchKommFamFG/Krafka, 3. Aufl., § 382 Rn. 19).
  • KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Eintragung einer

    Insoweit reicht es aus, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 382 Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 8).

    Davon ist ein nicht selbständig anfechtbarer gerichtlicher Hinweis abzugrenzen, der eine Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig zur Folge hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2; Heinemann in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 382 Rn. 22).

    a) Wie sich aus § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG ergibt, darf mit einer Zwischenverfügung nur aufgegeben werden, ein dem Vollzug der vorliegenden Anmeldung entgegenstehendes Hindernis zu beheben mit der Folge, dass nach dessen Behebung die Anmeldung, so wie sie vorliegt, vollzogen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 6, juris).

  • KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22

    Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafterliste bei einer Kapitalerhöhung

    Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris; Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 22).
  • KG, 30.06.2022 - 22 W 39/22

    Die Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG

    Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris; Heinemann, in: Keidel, FamFG , 20. A., § 382 Rn. 22).
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